L-Bank Fördermittel

Wohnen mit Zukunft: erneuerbere Energien

Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten  ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
Die L-Bank bietet diese Förderung in Zusammenarbeit mit der KfW-Förderbank an. Grundlage für Wohnen mit Zukunft sind die Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen in den beiden KfW-Programmen Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren. Hausbesitzer in Baden-Württemberg profitieren aber von der zusätzlichen Verbilligung aus Landesmitteln. Die Zinsen für Wohnen mit Zukunft liegen unter den ohnehin schon niedrigen Zinssätzen der KfW-Programme.
Beachten Sie bitte: Sie können derzeit noch keine Förderanträge stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg.
Sie erhalten die Förderung nur für Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden:

  • Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung
  • Biomasseanlagen, zum Beispiel mit Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Wärmepumpen
  • Erdwärmeübertrager
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorung mit Kraft-Wärme-Kopplung

Sie müssen die  Anlage von einem Fachunternehmen einbauen lassen. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Eigenleistungen beim Einbau der Anlage.
Die Anlagen müssen weitere technische Voraussetzungen erfüllen. Nähere Angaben finden Sie in der Richtlinie, die Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Ihr Handwerker muss nach Einbau der Anlage einen hydraulischen Abgleich vornehmen.
In dem Wohngebäude dürfen maximal 3 Wohneinheiten sein.
Gefördert werden alle Kosten für die Anlage selbst und für alle Maßnahmen, die unmittelbar damit zusammenhängen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen. Sie müssen mindestens eine der Wohnungen selbst nutzen.

Wie wird gefördert?

Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen.

Mögliche Kreditbeträge

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Mindestbetrag: 10.000 EUR
  • Höchstbetrag: 50.000 EUR pro Wohneinheit, 100.000 EUR pro Gebäude 

Laufzeit

  • 30 Jahre
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre

Auszahlung 

  •   96 %

Zinsverbilligung

Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen in den ersten 10 Jahren gegenüber den KfW-Programmen Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren. Der Nominalzinssatz von Wohnen mit Zukunft wird um 0,75 Prozentpunkte unter den Zinssätzen der KfW-Programme liegen.

Zinsfestlegung

Die L-Bank legt den Zinssatz für das Förderdarlehen am Tag ihrer Zusage fest. Entscheidend ist das aktuelle Zinsniveau am Tag der Zusage, außer wenn die Zinsen inzwischen gestiegen sind. Dann erhalten Sie das Darlehen zu dem niedrigeren Zinssatz, der an dem Tag gültig war, an dem Ihr Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist.

Zinsbindung

Der Zinssatz bleibt in den ersten 10 Jahren gleich. Danach macht Ihnen die L-Bank ein neues Angebot. Oder Sie können das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Zusätzliche Kosten fallen für Sie bei der Rückzahlung nicht an. Während der Zinsbindungsfrist sind Sondertilgungen nicht möglich.

Bereitstellungsprovision

  • Keine Bereitstellungsprovision

Zinstermine

  • Vierteljährlich nachträglich zum Quartalsende

Tilgung

  • Keine Tilgung während der zwei tilgungsfreien Anlaufjahre
  • Danach tilgen Sie das Darlehen in gleichbleibenden Annuitäten. Das heißt, Ihre vierteljährliche Belastung aus Zins- und Tilgungszahlung bleibt dann immer gleich.

Sicherheiten

  • Sie vereinbaren die Besicherung des Darlehens mit Ihrer Hausbank.

Kombination mit anderen Fördermitteln

  • Sie können für Ihr Vorhaben weitere Fördermittel von Bund und Land einsetzen.
  • Zuschüsse werden allerdings von den förderfähigen Kosten abgezogen. Damit verringert sich der Darlehensbetrag, den Sie im Programm Wohnen mit Zukunft erhalten können.
  • Ausgeschlossen ist eine Kombination mit den KfW-Programmen Ökologisch Bauen (Programmteile A und B) und Wohnraum Modernisieren — ÖKO-Plus (Programmteil Erneuerung der Heiztechnik).

Aktuelle Konditionen (ab August 2007)

Aktuelle Zinssätze können wir derzeit noch nicht veröffentlichen.

Die L-Bank legt den Zinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Zinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Zinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.

So stellen Sie den Förderantrag

Beachten Sie bitte: Derzeit können Sie noch keine Förderanträge stellen.

Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Stimmt die L-Bank der Förderung zu, zahlt die Hausbank das Förderdarlehen auch an Sie aus.

Antragsunterlagen:

  • L-Bank-Version des KfW-Antragsformulars.

Das Formular steht ab Anfang August als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank über die Finanzierung, bevor Sie Aufträge vergeben oder Kaufverträge unterschreiben. Sonst können Sie vielleicht keine Förderung für diese Kosten bekommen.

So stellen Sie Ihren Förderantrag rechtzeitig

Wenn Ihre Planung so weit fortgeschritten ist, dass Sie schon Angaben zu den voraussichtlichen Kosten und zu Ihrem Kapitalbedarf machen können, sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Sprechen Sie zu diesem Zeitpunkt auch schon an, dass Sie zur Finanzierung Förderkredite einsetzen wollen. Die Hausbank erstellt eine Aktennotiz über dieses Gespräch.

Die Hausbank muss innerhalb von drei Monaten nach dem dokumentierten Gespräch den Antrag bei der L-Bank einreichen.

Nach diesem Gespräch können Sie auch mit Ihrem Vorhaben beginnen. Konkret heißt dies: Sie können den Auftrag an das Fachunternehmen vergeben.