Seit dem 01.05.2014 gelten für Energieausweise neue Regelungen!
Mit Inkrafftreten der EnEV 2014 sind Energieausweise für Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung zukünftig registrierungspflichtig. Diese gesetzliche Verschärfung soll die Erstellung von Energieausweisen in Zukunft stärker kontrollieren und sicherstellen, dass diese im Falle eines Verkaufs oder Vermietung dann auch vorliegen. Spätestens bei einer Objektbegehung mit potenziellen Mieter/Käufern ist der Energieausweis auch vorzulegen bzw. auszuhändigen.
Darüber hinaus können öffentliche Inserate nicht mehr ohne die energetischen Kenndaten der Energieausweise geschaltet werden.
Energieausweise für Wohngebäude erhalten zukünftig auch eine energetische Effizienzeinstufung, wie man sie von Elektrogeräten schon seit langem kennt. Die Einstufungen A+ bis H werden zusätzlich zum Energiekennwert im Farbtacho des Energieausweises angegeben. Allgemein besteht zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis aber weiterhin Wahlfreiheit. Einzige Ausnahme sind nach wie vor Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 erbaut und seither nicht umfassend modernisiert wurden. Dann ist ausschliesslich ein Bedarfausweis zu erstellen. Das trifft auf mehr als die Hälfte des Immobilienbestandes in Deutschland zu.
Welcher Typ Energieausweis ist für welchen Gebäudetyp vorzulegen?
Der Energiebedarfsausweis ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, bei dem lediglich die Wärmeverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre zusammengetragen und nur das subjektive Nutzverhalten dargestellt wird, erfolgt beim Energiebedarfsausweis eine objektive Bewertung der energetischen Qualität der Gebäudehülle in Verbindung mit der Gebäudetechnik auf Basis eines genormten Nutzerverhaltens.
Der sich daraus errechnete Energiebedarf stellt den eigentlichen rechnerischen energetischen Wert Ihrer Immobilie dar. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen sind daher sehr viel konkreter und belastbarer und in Verbindung mit einer Energieberatung Grundlage einer sinnvollen und meist auch förderfähigen Gesamt- bzw. Einzelsanierung. Immer unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Für den Vermieter/Verkäufer sowie den Mieter/Käufer bringt der Energieausweis viele Vorteile:
Vermieter/Verkäufer:
- Bei gutem Gebäudezustand wird dieser dem potenziellen Mieter/lKäufer aufgezeigt
- Mehrwert bei Vermietung/Verkauf
- Senkung der Nebenkosten
- Modernisierungsmaßnahmen als Hilfe für weitere Potenziale zur Optimierung
- Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit
- Ein guter Energieausweis erhöht den Zeitwert der Immobilie
Mieter/Käufer:
- Transparenz des Gebäudezustandes beim Kauf/Mieten
- Hilft einzuschätzen, wie hoch Nebenkosten sein werden
- Bei schlechtem Ausweis kann Miete bzw. Kaufpreis nachverhandelt werden
- Zeigt überschlägig auf, welche Modernisierungen das Potenzial steigern und Nebenkosten senken
- Bei geplanter Sanierung mit Inanspruchnahme von Fördergeldern ist ein Energieausweis verpflichtend
Unsere Kompetenz
Die Erstellung eines Energieausweises ist jedoch nur ein kleiner Teil unserer Leistungsfähigkeit und stellt lediglich einen Anfang dar. Weiterführende Untersuchungen zu möglichen Einzelmaßnahmen, Gesamtkonzepten bis hin zur Betreuung bei der Planung und der Ausführung vor Ort ermöglichen Ihnen ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Budget optimal auszuschöpfen, damit Sie nachhaltig Ihre Nebenkosten senken und sich unabhängiger von den zukünftig zwangsläufig steigenden Energiekosten machen.
Unsere Leistungen
Bedarfsausweis
- Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Planungsunterlagen
- Detaillierte Berechnung der Hüllflächen und energetische Bilanzierung nach den vorgegebenen Normen
- Erstellung des Energiebedarfsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungs-Empfehlungen
Verbrauchsausweis
- Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
- Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten ohne Ortstermin
- Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungs-Empfehlungen