Die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) tritt zum 1. August 2017 in Kraft. Anstelle der bisherigen Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt es damit eine bundeseinheitliche Regelung auf diesem Gebiet, die auch die Heizöllagerung betrifft. Für viele Heizungs-Fachbetriebe hat die neue Verordnung weitreichende Auswirkungen…
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Posted by GiH Planungsbüro für Sanierung und Neubau on Donnerstag, 26. Januar 2017
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